ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
The Growth Composers UG (haftungsbeschränkt), Skalitzerstraße 104, 10997 Berlin
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der The Growth Composers UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden auch „The Growth Composers“ genannt) aus diesem Vertrag mit ihrem Vertragspartner, im Folgenden „Kunde“ genannt.
(2) Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich widerspricht. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Growth Composers richten.
(1) Wird ein Auftrag in der Weise ausgeführt, dass der Growth Composers einen Dritten mit der weiteren Ausführung beauftragt, erfüllt der Growth Composers den Auftrag, indem er ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet.
(2) Die Angebote der Growth Composers sind unverbindlich und unverbindlich. Es gelten die im Einzelangebot angegebenen Preise; alle anderen Preise sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt.
(1) The growth composer erbringt in erster Linie Werkdienstleistungen, die darauf abzielen, individuelle Lösungen für unsere Kunden zu entwickeln und umzusetzen.
(2) Der genaue Umfang der jeweiligen Leistungen und Arbeiten wird im Einzelvertrag mit dem Kunden festgelegt. Dies beinhaltet eine klare Definition des erwarteten Arbeitsergebnisses und der Kriterien für dessen Akzeptanz.
(3) Annahme und Annahmeverzug:
- Der Kunde ist verpflichtet, die von den Growth Composers erbrachten Werkleistungen sofort nach Mitteilung der Fertigstellung anzunehmen.
- Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellungsanzeige schriftliche Mängelrügen erhebt.
- Erfolgt die Abnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht innerhalb der angegebenen Frist, gilt die Leistung als abgenommen.
- Bei der Abnahme festgestellte Mängel sind schriftlich festzuhalten und von den Growth Composers innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.
Ein Vertrag mit den Growth Composers kommt durch Zusendung des unterschriebenen Kundenangebots (Kundenbestellung) per Telefax, E-Mail, durch Zusendung der Auftragsbestätigung durch die Growth Composers oder durch aktive Annahme des Angebots im Kundencenter zustande.
(1) Der Kunde stellt die Growth Composers von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die zur Verfügung gestellten Daten frei. Im Falle eines Datenverlustes können die Growth Composers nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, der Verlust wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Daten erneut kostenlos zur Verfügung zu stellen, sofern kein Verschulden oder eine Verantwortung seitens der Wachstumskomponisten vorliegt.
(1) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm geschlossenen Vertrags Daten über seine Person gespeichert, verändert und an Dritte übermittelt werden, soweit dies erforderlich ist. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Nutzung und Verwaltung von Online-Tools erforderlich sind. (2) The Growth Composers verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und andere relevante Datenschutzbestimmungen, einzuhalten. (3) Die erhobenen, verarbeiteten und genutzten personenbezogenen Daten werden ausschließlich für den Zweck verwendet, für den sie erhoben wurden. Daten werden an Dritte nur weitergegeben, wenn dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist oder der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat. (4) The growth composer setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ein, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden zu gewährleisten und diese vor unberechtigtem Zugriff, Verlust oder Manipulation zu schützen. (5) Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft über die über ihn gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, diese Daten zu korrigieren, zu löschen oder die Verarbeitung dieser Daten einzuschränken und das Recht auf Datenübertragbarkeit. Anfragen sind schriftlich an die im Impressum der Growth Composers angegebene Adresse zu richten. (6) Werden personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben, stellt The Growth Composers sicher, dass auch diese Dritten die geltenden Datenschutzgesetze einhalten und angemessene Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Daten ergreifen. (7) Die Verwendung von SaaS-Tools erfolgt unter Einhaltung der jeweiligen Datenschutzbestimmungen dieser Tools. The Growth Composers überprüft regelmäßig, ob diese Tools den Anforderungen der DSGVO entsprechen. (8) Der Kunde wird darüber informiert, dass im Rahmen der Vertragserfüllung eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, die in Drittstaaten ansässig sind, nur beauftragt werden, wenn sie ein angemessenes Datenschutzniveau bieten. (9) Im Falle eines Datenschutzvorfalls, der die Rechte und Freiheiten des Kunden beeinträchtigen könnte, werden die Growth Composers den Kunden unverzüglich informieren und die zuständigen Datenschutzbehörden benachrichtigen. (10) IT- und Technologieprojekte Was den Umgang mit personenbezogenen Daten, die Zustimmung zu Cookies und die allgemeine Datenspeicherung beinhaltet, liegt nach der Annahme in der Verantwortung des Kunden. The Growth Composers ist nach der Annahme durch den Kunden nicht mehr für den Umgang mit diesen Daten verantwortlich. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung und Haftung für Datenschutzverstöße seinerseits. The Growth Composers fungiert nicht als Datenschutzbeauftragter und haftet nicht für Datenschutzverstöße des Kunden.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund anderer Umstände als vertraulich anzusehen sind, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
(3) Diese Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
(1) Die Rechnungsstellung erfolgt, nachdem 100% der Leistung erbracht wurden und ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. (2) Übersteigt das Angebot einen Gesamtkorb von 10.000€, kann ein Teilrechnungsverfahren angewendet werden. Dies ist im Angebot dokumentiert und an das Erreichen vorgegebener Projektmeilensteine geknüpft. (3) Der Abrechnung liegt die gültige Preisliste der Wachstumskomponisten oder der im Angebot dokumentierte individuell vereinbarte Preis zugrunde. Alle Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen. (4) Kommt der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, behält sich the growth composer das Recht vor, weitere Leistungen bis zur Begleichung des offenen Betrags zurückzuhalten und allfällige Kosten an den Kunden weiterzureichen. Einwände gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit einer Rechnung müssen vom Kunden innerhalb einer Woche nach Erhalt geltend gemacht werden; werden sie schriftlich erhoben, genügt die Absendung innerhalb der einwöchigen Frist. Werden Einwände nicht rechtzeitig erhoben, gilt dies als Zustimmung.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die gesamte rechtliche Verantwortung in Bezug auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und das „Recht am eigenen Bild“ zu übernehmen. Nur Texte und Bilder dürfen vom Kunden veröffentlicht oder zur Veröffentlichung bereitgestellt werden, die über die entsprechenden Nutzungsrechte und die erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen verfügen. Das Urheberrecht an allen von den Wachstumskomponisten geschaffenen Werken verbleibt bei den Wachstumskomponisten.
(1) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Aktivitäten und der Erstellung von Projekten der Growth Composers trägt der Kunde. Der Kunde stellt die Wachstumskomponisten von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Wachstumskomponisten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt haben, obwohl sie den Kunden über seine Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Maßnahmen informiert haben. (2) Erachtet der Kunde nach Rücksprache eine wettbewerbsrechtliche Überprüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, trägt der Kunde die Kosten nach Rücksprache. (3) Schadensersatzansprüche gegen die Wachstumskomponisten sind ausgeschlossen, sofern sie auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruht der Wachstumskomponisten selbst oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt der Begehung der die Schadensersatzpflicht begründenden Klage. Sofern die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall zu kürzeren Fristen führen, gelten diese. (4) Für alle sonstigen Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. (5) Die Haftung der Growth Composers ist auf die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung vorhersehbaren typischen Schäden begrenzt. (6) Die Haftung der Growth Composers für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, sofern die Haftung nicht aus einer Verletzung von Pflichten, die für die Erfüllung des Vertragszwecks unerlässlich sind. (7) Das Wachstum composer übernimmt keine Haftung für etwaige Datenschutzverstöße bei seinen Diensten. Die von den Growth Composers verwendeten Online-SaaS-Tools müssen vom Datenschutzbeauftragten überprüft und genehmigt werden. The Growth Composers bietet ausschließlich Software-, Webentwicklungs- und Beratungsdienstleistungen an, die nicht die Aufgaben und die Haftung eines vom Kunden ernannten internen Datenschutzbeauftragten ersetzen.
(1) The growth composer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. (2) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme der jeweiligen Leistung, sofern nicht gesetzlich eine längere Gewährleistungsfrist vorgeschrieben ist. (3) Gewährleistungsansprüche des Kunden setzen voraus, dass der Kunde Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Kenntnis, schriftlich rügt. (4) The growth composer wird die Mängel nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. (5) Unterstützungsleistungen werden nach Aufwand zu den aktuellen Stundensätzen der Growth Componisten abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
The Growth Composers behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich widerspricht